Vorwort zu unseren Leitlinien und unserem Schutzkonzept
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht bei uns an oberster Stelle. Als Verein nehmen wir dieses Thema sehr ernst – nicht nur, weil es gesetzlich gefordert ist, sondern weil es unserer inneren Überzeugung entspricht.
Wir gehen bewusst über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und setzen auf ein umfassendes, präventives Schutzkonzept, das wir gemeinsam mit Gegenwind e. V. kontinuierlich weiterentwickeln. Diese Zusammenarbeit hilft uns, unsere Strukturen, Abläufe und die Sensibilisierung im Verein stetig zu verbessern.
Alle bei uns ehrenamtlich tätigen Personen sind geschult oder befinden sich in Schulung, um sicherzustellen, dass jedes Kind sich bei uns geschützt, gesehen und respektiert fühlen kann.
Denn nur in einem sicheren Umfeld kann sich das Miteinander – und der Karneval – mit Freude entfalten.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht bei uns an oberster Stelle. Als Verein nehmen wir dieses Thema sehr ernst – nicht nur, weil es gesetzlich gefordert ist, sondern weil es unserer inneren Überzeugung entspricht.
Wir gehen bewusst über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und setzen auf ein umfassendes, präventives Schutzkonzept, das wir gemeinsam mit Gegenwind e. V. kontinuierlich weiterentwickeln. Diese Zusammenarbeit hilft uns, unsere Strukturen, Abläufe und die Sensibilisierung im Verein stetig zu verbessern.
Alle bei uns ehrenamtlich tätigen Personen sind geschult oder befinden sich in Schulung, um sicherzustellen, dass jedes Kind sich bei uns geschützt, gesehen und respektiert fühlen kann.
Denn nur in einem sicheren Umfeld kann sich das Miteinander – und der Karneval – mit Freude entfalten.
Positionierung
Wir, die Fuhlenbrocker Narren sind ein Karnevalsverein und richten daher unsere Handlung und Inhalte darauf aus. Des Weiteren verstehen wir uns als Familienverein, wir sind offen für jeden der gemeinsam mit uns Spaß haben, Erlebnisse schaffen und Erfolge erleben möchte. Jeder Mensch ist bei uns genauso willkommen, wie er ist. Alle Mitglieder haben das Recht, mit Spaß und Freude sportlich und ehrenamtlich in unserem Verein aktiv zu sein. Der Verein tut alles, um Rahmenbedingungen für ein gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander schaffen.
Der Schutzauftrag des Vereins bezieht sich speziell auf den Schutz seiner Mitglieder (und da insbesondere auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen) vor sexualisierter Gewalt und Mobbing. Mit dem Begriff „sexualisierte Gewalt“ sind alle Handlungen gemeint, die Machtausübung, Zwang oder erzwungene Nähe eines Menschen mit Mitteln der Sexualität zur Folge haben (z.B. sexistische Aussagen, als Versehen getarnte Berührungen im Intimbereich, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch). Mobbing ist ein über einen längeren Zeitraum festgefahrener asymmetrischer Konflikt, aus dem die unterlegende Person sich nicht aus eigener Kraft befreien kann.
Alle Mitglieder im Verein müssen und können durch eine Kultur des Hinschauens und Handelns dazu beitragen, potenzielle Täter abzuschrecken. Wir fördern ein Klima, das Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sport und Brauchtum vor Gewalt und Diskriminierung im Allgemeinen und sexualisierter Gewalt im Speziellen schützt und betroffene Personen zum Reden ermutigt.
Unsere Garden sind ein großer Bestandteil unseres Vereines. Dort wird viel Herz und Leidenschaft reingesteckt und ein großer Teil unserer Vereinsarbeit geleistet. Insbesondere dort sind aber auch die schutzbedürftigsten Personen, die Kinder, besonders aktiv.
Der Verein handelt für sich selbst gemäß den nachfolgenden Grundsätzen, die für alle Bereiche des Vereinslebens gelten:
- Wir sind ein Team! Jeder setzt sich für den anderen ein!
- Jeder erbringt die für ihn bestmögliche Leistung. Wir fordern niemanden auf, Leistungen über dem Rahmen seiner Möglichkeiten zu erbringen!
- Alle Mitglieder und Aktiven arbeiten ehrenamtlich, für alle ist dies ein Hobby. Um die anfallenden Aufgaben des Vereines auf möglichst viele Personen zu verteilen, gilt die folgende grundsätzliche Aufgabenverteilung:
- Vorstand: Vereinszweck & Vereinsinteressen verfolgen, Vereinsvermögen erhalten, Mitglieder-Angelegenheiten, Rechtliche Aufgaben, Kommunikation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
- Trainer: Training und Trainingsinhalte, Tanz, Aufstellungen, inhaltliche Ausrichtung
- Garde-Orga: Koordination von Terminen und Turnieren, Trainingslagern, Elternarbeit, Hallenanmeldungen, etc. / Unterstützt die Trainer bei Auftritten (z.B. Musik, Verpflegung, Betreuung)
- Alle Bestandteile und Aktivitäten des Vereinslebens sind gleichwertig. Kein Bestandteil des Vereines ist wichtiger als ein anderer, niemand fordert entsprechende Priorisierungen ein!
- Alle Garden & Mariechen des Vereines müssen sich vollumfänglich im Karneval präsentieren können. Dies bedeutet, dass ein Gardetanz mit Zugabe und ein Showtanz einzuüben sind.
- Alle Mitglieder des Vereins erklären Sie sich dazu bereit, die Vereinsziele und Interessen zu fördern und gemeinsam eine sichere Umgebung für ein gemeinsames Miteinander zu schaffen
Die Jahreshauptversammlung ernennt zwei Schutzbeauftragte, eine männliche und eine weibliche Person. Die Schutzbeauftragten haben entweder eine entsprechende fachliche Grundqualifikation (beispielsweise juristische, pädagogische oder sozialarbeiterische o.ä.) oder haben eine Fortbildung zum/zur Schutzbeauftragten absolviert. Bei Vorfällen und Verdachtsfällen handeln die Schutzbeauftragten entsprechend des Interventionsplans des Schutzkonzeptes und fungieren somit als Bindeglied zwischen allen Betroffenen. Sie unterliegen im Besonderen den Bestimmungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes. Darüber hinaus stehen die Missbrauchsbeauftragten im Rahmen der Prävention für Gespräche bereit, um Wünsche, Zweifel und Verhalten gemeinsam zu reflektieren und zu besprechen. Die Schutzbeauftragen sind via Mail unter praevention@fuhlenbrocker-narren.de erreichbar.
Prävention
Allen Vereinsmitgliedern werden mit der Aufnahme im Verein diese Leitlinien, die Vereinspositionierung und insbesondere die Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen vorgelegt. Mit der Aufnahme in den Verein stimmen werden diese vollumfänglich akzeptiert.
Alle Trainer und Betreuer sind gemäß den Verbandsvorgaben im Bereich „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (Hilfeleistung in Notfallsituationen) geschult.
Allen Vereinsmitgliedern, denen der unbeaufsichtigte Zugang zu Kindern und Jugendlichen des Vereines möglich ist, haben zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dies betrifft Vorstand, Trainer, Orga-Team oder Betreuer, aber auch zum Beispiel Eltern die aktiv in der Gardeorganisation unterstützen.
Das erweiterte Führungszeugnis unterstützt die Präventionsmaßnahmen im Verein.
Die Vorlage und die Einsicht in das Papier tragen dazu bei, einschlägig vorbestrafte Personen von
der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten und damit einer
Kindeswohlgefährdung vorzubeugen. Rechtliche Grundlage dafür ist § 72a SGB VIII.
Das erweiterte Führungszeugnis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren ab Ausstellungsdatum. Da-
nach ist es dann erneut zu beantragen und zur Einsichtnahme vorzulegen.
Aufsichtspflicht
Eltern übertragen die Aufsichtspflicht formlos an den Verein. Dieser delegiert sie dann an Trainerinnen, Trainer und Betreuer weiter. Die Aufsichtspflicht des Vereines gilt für die gesamte Länge von Training und Veranstaltungen, allerdings nicht für den Hin- und Rückweg. Übungsleitende haften zunächst persönlich, wenn Sie die Aufsichtspflicht verletzen. Über die bestehende Vereinshaftpflichtversicherung steht ihnen ein Freistellungsanspruch gegen den Verein zu.
Die Aufsichtspflichtigen müssen sicherstellen, dass die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen während dieser Zeit nicht zu Schaden kommen, sowohl körperlich als auch seelisch. Ob die Kinder sich untereinander schaden oder Dritte Einfluss nehmen, spielt für die Aufsichtspflicht keine Rolle.
Die Aufsichtspflichtigen müssen ebenfalls dafür sorgen, dass die Kinder und Jugendlichen keine Schäden anrichten, weder an Personen noch am Vereinseigentum oder am Eigentum Dritter.
Verhaltensregeln im Umgang miteinander (insbesondere mit Kindern und Jugendlichen)
- Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
- Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische, gewalttätige und diskriminierende Äußerungen.
- Wir beachten die Grenzen aller Kinder, Jugendlicher und Erwachsenen und verringern den Körperkontakt auf ein Minimum. Dort, wo aufgrund der sportlichen Tätigkeit oder Übungsaufbaus Körperkontakt notwendig ist, schaffen wir Transparenz, reden mit den Personen im Vorfeld darüber und achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers.
- Trainer und Betreuer bevorzugen keine einzelnen Kinder und Jugendliche und verteilen keine Geschenke an Einzelne (Ausnahme sind z.B.: kleine Geburtstagsgeschenke, wenn dies gleichberechtigt stattfindet).
- Trainer und Betreuer nehmen unabgestimmt keine Kinder und Jugendliche ihres Trainingsbereichs in ihren Privatbereich mit.
- Die Umkleiden werden nicht unangekündigt betreten. Ist ein gegengeschlechtliches Betreten aufgrund von z.B. Aufsichtspflicht, Erste Hilfe oder Brandschutz zwingend gilt: (1) Zuerst anklopfen, (2) dann die Kinder/Jugendlichen bitten, sich etwas überzuziehen, (3) kurz warten und dann (4) Tür öffnen und Kabine betreten (Ausnahme: Gefahr im Verzug)
- Es sollten mindestens 2 Aufsichtspersonen bei Training oder Auftritten vor Ort sein, um im Notfall (z.B. bei einer Verletzung) die Aufsichts- und Fürsorgepflicht für alle Kinder gewährleisten zu können.
- Einzeltrainings werden vorher mit Eltern abgesprochen und angekündigt. Wenn gewünscht, begleitet ein Elternteil das Einzeltraining.
- Schwerwiegende Verstöße gegen diese Verhaltensregeln können zum sofortigen Ausschluss aus dem Verein führen.
Intervention
Im Falle des Bekanntwerdens oder eines Verdachtsfalles von sexueller Gewalt oder Mobbing sind folgende Grundsätze sind zu beachten:
- Umgehende Trennung von potentiellen Tätern und betroffener Person
- Handeln!
- Zuhören und der betroffenen Person Glauben schenken. Dabei ist nicht zu versuchen, Sachverhalt selbst aufzuklären, da dies ggf. eine nachfolgende Strafverfolgung vereiteln kann. Es ist vor allem zu erfragen, welche Hilfe bzw. Unterstützung erwartet wird
- Keine Versprechungen abgeben, die nicht gehalten werden können
- Information an die Eltern, sofern dies nicht mit einer Aufarbeitung der Geschehnisse in Konflikt gerät
- Unverzügliche Information an einen Missbrauchsbeauftragten des Vereins (am besten persönlich oder telefonisch, alternativ per E-Mail ohne darin personenbezogene Daten der betroffenen Person zu nennen).
- Schriftliche Dokumentation aller Eindrücke und Informationen
- Die Missbrauchsbeauftragten entscheiden über das weitere Vorgehen. Der geschäftsführende Vorstand ist in jedem Falle zu informieren.
- Erklärungen, sowohl intern als auch extern - erfolgen ausschließlich durch den Vorstand oder dessen Beauftragte. Dieser setzt sich mit zuständigen Personen und Stellen in Verbindung.
zu informieren. Dies ersetzt nicht die sich anschließende Information an den Missbrauchsbeauftragten.